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Sind Sie bereit für die Reform AHV 21?


Im Abacus-Lohn wurde die Berechnung des Referenzalters optimiert, der frei wählbare Rentnerfreibetrag im Personalstamm implementiert und die Bezeichnung des Rentenalters (neu Referenzalter) korrigiert. Diese Änderungen wurden ab der Version 2022 mit dem SP vom 15. März 2023 implementiert.

Anpassungen Abacus Lohnbuchhaltung Reform AHV 21: Schrittweise Erhöhung des Referenzalters von Frauen

Die Erhöhung des Referenzalters der Frauen von 64 auf 65 Jahre beginnt ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform und erfolgt schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr:

Jahr Alter Jahrgang
2024 64 Jahre (keine Erhöhung) 1960
2025 64 Jahre und 3 Monate 1961
2026 64 Jahre und 6 Monate 1962
2027 64 Jahre und 9 Monate 1963
2028 65 Jahre 1964

Diese Steuerung ist bereits im Programm 441 «Nationale Daten» vorhanden. Voraussetzung für die diese neue Steuerung: Versionen 2021, 2022 und 2023 mit Hotfix vom 15. Dezember 2022.

Aufgrund der schrittweisen Erhöhung muss das Referenzalter bei den Frauen im Programm 441 «Nationale Daten» jährlich angepasst werden.

Beispiel für das Jahr 2024:

AHV-Rentnerfreibetrag neu wahlweise

Neu besteht die Möglichkeit für Erwerbstätige im Referenzalter auf den Freibetrag zu verzichten. Diese Steuerung wird im Programm 31 «Personalstamm» auf den Versionen 2022, 2023 und 2024 implementiert:

Weitere Details folgen.

Arbeitslosenversicherung: Wegfall des Solidaritätsprinzip bei Einkommen über CHF 148'200.00

Ab 1. Januar 2023 werden keine ALVZ-Beiträge mehr erhoben. An der AHV-Lohnbescheinigung wird keine Änderung vorgenommen. Das heisst, der ALVZ-Lohn wird weiterhin in der Spalte «ALVZ-Lohn» ausgewiesen und nicht in der Spalte «ALV-freier Lohn». Im Programm 441 «Nationale Daten» muss nur der Prozentsatz von der ALVZ auf 0% mutiert werden.