Leiter Digital Marketing und Kommunikation
Publiziert am 26.03.2024
Ab der Version 2024 können weitere Konstellationen für MWST-Fremdwährungsbuchungen genutzt werden. Bislang musste die Währung des MWST-auslösenden Steuerkontos des MWST-Codes mindestens der Kontowährung der Buchung (Soll-/Habenkonto) oder der Leitwährung entsprechen (siehe Beispiel unten).
Neu ist diese Einschränkung aufgehoben. Die Währung des Steuerkontos des MWST-Codes kann von der Leitwährung und der Kontowährung der Buchung (Soll-/Habenkonto) abweichen.
Diese liegt vor, wenn die Währung des auf dem MWST-Code hinterlegten Steuerkontos nicht in der Buchung enthalten ist und diese Währung auch nicht der Leitwährung des Mandanten entspricht.
Fibu V. 2024 mit Option Fremdwährungen.
Journal F15: Buchung in CHF:
MWST-Abrechnung DE F531:
MWST-Formular DE F539:
Kontrolle
FW-Kurs 01.01.2024 CHF/EUR: 0.95
CHF 1’000.00 : 0.95 = EUR 1’052.63
MWST DE = EUR 1’052.63 * 19% = EUR 200.00
Beispiel eines amerikanischen Unternehmens mit Ableger in der Schweiz. Die Buchhaltung wird in USD geführt. Die MWST-Abrechnung der Schweiz hat zwingend in CHF zu erfolgen. Im vorliegenden Fall werden EUR und USD gebucht. Der CHF wird nur für die MWST gebucht. Dieses Beispiel konnte auf einer früheren Version nicht abgebildet werden.
Kurs USD/EUR: 0.92 (1 USD = 0.92 EUR)
MWST-Abrechnung vereinbart
MWST-Code 501 Bezugssteuer (UST-Konti in CHF)
Journal F15 :
1’000 USD, 935.93 EUR
MWST-Abrechnung Schweiz:
MWST-Formular Schweiz:
Kontrolle
FW-Kurs 01.01.2024 USD/CHF: 1.11
USD 1’000.00/1.11 = CHF 900.90
MWST CH = CHF 900.90 * 8.1% = CHF 72.97
Wir freuen uns sehr, mit Ihnen diese Neuerungen zu besprechen. Melden Sie sich bei uns und vereinbaren Sie einen Termin mit einem unserer Finanzexperten.