Leiter Digital Marketing und Kommunikation
Publiziert am 21.09.2023
Im Abacus-Lohn wurde die Berechnung des Referenzalters optimiert, der frei wählbare Rentnerfreibetrag im Personalstamm implementiert und die Bezeichnung des Rentenalters (neu Referenzalter) korrigiert. Diese Änderungen wurden ab der Version 2022 mit dem SP vom 15. März 2023 implementiert.
Die Erhöhung des Referenzalters der Frauen von 64 auf 65 Jahre beginnt ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform und erfolgt schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr:
Jahr | Jahrgang | Rentenalter |
---|---|---|
2025 | 1960 | 64 (keine Erhöhung) |
2026 | 1961 | 64 und 3 Monate |
2026 | 1962 | 64 und 6 Monate |
2027 | 1963 | 64 und 9 Monate |
2028 | 1964 | 65 |
Diese Steuerung ist bereits im Programm 441 «Nationale Daten» vorhanden. Voraussetzung für die diese neue Steuerung: Versionen 2021, 2022 und 2023 mit Hotfix vom 15. Dezember 2022.
Aufgrund der schrittweisen Erhöhung muss das Referenzalter bei den Frauen im Programm 441 «Nationale Daten» jährlich angepasst werden.
Beispiel für das Jahr 2024:
Neu besteht die Möglichkeit für Erwerbstätige im Referenzalter auf den Freibetrag zu verzichten. Diese Steuerung wird im Programm 31 «Personalstamm» auf den Versionen 2022, 2023 und 2024 implementiert:
Weitere Details folgen.
Ab 1. Januar 2023 werden keine ALVZ-Beiträge mehr erhoben. An der AHV-Lohnbescheinigung wird keine Änderung vorgenommen. Das heisst, der ALVZ-Lohn wird weiterhin in der Spalte «ALVZ-Lohn» ausgewiesen und nicht in der Spalte «ALV-freier Lohn». Im Programm 441 «Nationale Daten» muss nur der Prozentsatz von der ALVZ auf 0% mutiert werden.